ARBEITSRECHTLICHE TÄTIGKEITSBEREICHE (RECHTSGEBIETE)

Der Fachkanzlei für Arbeitsrecht ist im Arbeitsrecht (fast) nichts fremd. Von der Anbahnung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages berate und vertrete ich zu allen Rechtsfragen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in meiner Kanzlei Ansprechpartner für alle Fragen im privaten Arbeitsrecht und im Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamten- und Disziplinarrechts.

Die Fachkanzlei für Arbeitsrecht ist insbesondere in den nachfolgenden Bereichen außergerichtlich und gerichtlich tätig:


Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
Umsetzung von Umstrukturierungen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
Begleitung von Einigungsstellenverfahren
In-house-Schulungen für Führungskräfte


Arbeitsrecht für Vorstände und Geschäftsführer

Arbeitsrecht für Vorstände und Geschäftsführer
Gestaltung von Anstellungsverträgen und Dienstverträgen
Haftungsfragen


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigungsschutz
Lohn- und Gehaltsforderungen
Schutz besonderer Personengruppen
(werdende Mütter, Eltern,
Schwerbehinderte, Auszubildende)


Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte

Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragen


Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Tarifvertragsrecht (TVöD), insb. Eingruppierung
Beamtenrecht
Disziplinarrecht


Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren

Insolvenzforderungen
Masseverbindlichkeiten
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Interessenausgleich / Sozialplan


Den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung messe ich einen großen Stellenwert zu. Ich bin daher auch tätig auf folgenden Gebieten:

Konfliktmanagement

Begleitung bei schwierigen Personalgesprächen
Mobbingberatung (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
Mediation
Schiedsgerichtsverfahren