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ARBEITSRECHTLICHE TÄTIGKEITSBEREICHE (RECHTSGEBIETE)
Der Fachkanzlei für Arbeitsrecht ist im Arbeitsrecht (fast) nichts fremd. Von der Anbahnung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages berate und vertrete ich zu allen Rechtsfragen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in meiner Kanzlei Ansprechpartner für alle Fragen im privaten Arbeitsrecht und im Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamten- und Disziplinarrechts.
Die Fachkanzlei für Arbeitsrecht ist insbesondere in den nachfolgenden Bereichen außergerichtlich und gerichtlich tätig:
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
Umsetzung von Umstrukturierungen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
Begleitung von Einigungsstellenverfahren
In-house-Schulungen für Führungskräfte
Arbeitsrecht für Vorstände und Geschäftsführer
Arbeitsrecht für Vorstände und Geschäftsführer
Gestaltung von Anstellungsverträgen und Dienstverträgen
Haftungsfragen
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz
Lohn- und Gehaltsforderungen
Schutz besonderer Personengruppen
(werdende Mütter, Eltern, Schwerbehinderte, Auszubildende)
Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte
Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragen
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Tarifvertragsrecht (TVöD), insb. Eingruppierung
Beamtenrecht
Disziplinarrecht
Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren
Insolvenzforderungen
Masseverbindlichkeiten
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Interessenausgleich / Sozialplan
Den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung messe ich einen großen Stellenwert zu. Ich bin daher auch tätig auf folgenden Gebieten:
Konfliktmanagement
Begleitung bei schwierigen Personalgesprächen
Mobbingberatung (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
Mediation
Schiedsgerichtsverfahren
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